Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen bei Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen nach 5. VermBG und WoPG i. d. F. des JStG 2010
Durch das JStG 2010 (BGBl 2010 I S. 1768) werden u. a. das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) und das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) geändert. Betroffen sind hier die Ermittlung der Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz und Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz).
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind unter der NWB DokID NWB IAAAD-19101 der Online-Beitrag „Vermögensbildung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz ab 2009” und unter der NWB DokID NWB SAAAC-72893 die Formulare „Wohnungsbauprämie” sowie unter der NWB DokID NWB WAAAD-49406 das Formular „Anlage VL 2010” aufrufbar.
I. Einkommensgrenzen
1. Einkommensgrenze nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz
[i]Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres der AnlageDie Begünstigung durch die Festsetzung und Auszahlung einer Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen ist an Einkommensgrenzen gebunden. Entscheidend ist hierbei das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Es gelten folgende Einkommensgrenzen (§ 13 Abs. 1 des 5. VermBG):
bei Anlagen in Vermögensbeteiligungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3, Abs. 2–4 des 5. VermBG)
bei Alleinstehenden 20.000 €...