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BFH Urteil v. - VII R 102/93

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein Lohnsteuerhilfeverein, beantragte bei der Beklagten und Revisionsklägerin (Oberfinanzdirektion -- OFD --), Herrn X als Leiter seiner Beratungsstelle in C einzutragen. X ist langjähriger Mitarbeiter dieser Beratungsstelle; daneben übt er eine Tätigkeit als Versicherungsvertreter aus. Die OFD lehnte den Antrag mit der Begründung ab, X sei nicht mindestens drei Jahre auf den für die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts hauptberuflich tätig gewesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 165
BFH/NV 1995 S. 165 Nr. 2
DAAAB-35138

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BFH, Urteil v. 19.05.1994 - VII R 102/93 -nv-

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