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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 1 V 1674/23

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a; EStG § 20 Abs. 6 Satz 2; EStG § 20 Abs. 6 Satz 5; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; FGO § 69 Abs. 3 S. 3

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften

Leitsatz

Die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 führt zur Ungleichbehandlung, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 31
FR 2024 S. 602 Nr. 13
FR 2024 S. 624 Nr. 13
CAAAJ-56835

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 05.12.2023 - 1 V 1674/23

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