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StuB 14/2012 S. 564

Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die gleich lautenden Erlasse vom zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG überarbeitet und nehmen mit den gleich lautenden Erlassen vom NWB TAAAE-12986 zu den bisherigen und weiteren Anwendungsfragen Stellung.

Hintergrund

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden u. a. die bisherigen Regelungen in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital durch die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG ersetzt. Die Änderungen sind erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden (§ 36 Abs. 5a GewStG).

Hinweis

Wir werden auf das Thema im Rahmen eines gesonderten Beitrags zurückkommen.

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