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InfoCenter - Stand: 06.03.2017

Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe

Clemens Willeke
Aktuelles

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz beinhaltet folgende Änderungen, die diesen Bilanzposten betreffen:

1. Definition

Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) sind i. d. R. fremdbezogene Stoffe, die noch unverarbeitet (Abgrenzung zu unfertigen oder Fertigerzeugnissen) oder nicht verbraucht sind. Sie sind im Unterschied zu Waren auch nicht dazu bestimmt, ohne Be- oder Verarbeitung veräußert zu werden.

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