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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 87/20

Gesetze: AO § 162 Abs 1 S 1; AO § 158; AO § 140; EStG 2002 § 4 Abs 3; UStG 1999 § 22; AO § 146 Abs 4

Keine Hinzuschätzung wegen abstrakter Möglichkeit zur Löschung bzw. Änderung von Rechnungen

Leitsatz

Allein der Umstand, dass die zum Schreiben der Rechnungen eingesetzte Software „Verwaltungsscout-Business Edition – Rechnung und Buchhaltung” der Firma Scoutsystems Software ausweislich der Programmbeschreibung die Rechnungen zwar automatisch fortlaufend nummeriert, jedoch die Löschung bzw. Änderung einzelner Rechnungen ermöglicht, ohne dies zu dokumentieren, rechtfertigt für sich noch keine Hinzuschätzung nach § 162 AO. Die Grundsätze, die für Kassensysteme entwickelt worden sind, sind insoweit nicht übertragbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2022 S. 589
BAAAI-61697

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 03.06.2021 - 11 K 87/20

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