Arbeitshilfe April 2022

Zahlungen für Know-how-Transfer als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG?

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Zahlungen für Know-how-Transfer als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG

1. Führt die Überlassung von Know-how im Rahmen eines Technologietransfervertrags durch ausländische Unternehmer ohne zeitliche Begrenzung zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG, die der Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG a.F. (jetzt § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG) unterliegen? – Gilt dies auch dann, wenn der vereinbarte Technologietransfer nicht verwirklicht wird, aber Zahlungen geleistet werden, die Erfüllungsleistungen aus dem beendeten Vertragsverhältnis darstellen?

2. Ist es für die in § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG geforderte Nutzung des Know-hows im Inland ausreichend, wenn dieses dazu bestimmt war, im Inland genutzt zu werden, und kommt es auf die tatsächliche Nutzung nicht an?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAH-07394