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Sitzverlegung in der Europäischen Union
Eine kurze Standortbestimmung aus deutscher Sicht
Mit der VALE-Entscheidung des EuGH von 2012 ist die Tür zum grenzüberschreitenden, identitätswahrenden Umzug von Gesellschaften innerhalb der EU geöffnet worden. Für eine steuerneutrale Behandlung dieses Umzugs besteht nach wie vor eine Einzelfallbetrachtung. Der Beitrag skizziert die zivilrechtlichen, ertragsteuerlichen und grunderwerbsteuerlichen Aspekte eines identitätswahrenden Umzugs europäischer Gesellschaften innerhalb der EU aus deutscher Perspektive.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Europarechtlicher Rahmen
[i]Grundsatz: Grenzüberschreitender Zu- und Wegzug werden in der EU anerkannt Der grenzüberschreitende Zu- und Wegzug europäischer Gesellschaften nach und aus Deutschland unter Beibehaltung der Identität ist seit den Entscheidungen Cartesio und VALE europarechtlich grundsätzlich anzuerkennen.
Mit der Rechtssache Cartesio legte der EuGH die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 und 54 AEUV (zuvor Art. 43 und 48 EGV) so aus, dass die Verlegung des Verwaltungssitzes einer Gesellschaft durch den Herkunftsmitgliedstaat nicht beschränkt werden darf, wenn der [i]Wegzugsfreiheit bei Aufnahme durch den anderen EU-Mitgliedstaat darf nicht behindert werden Aufnahmemitgliedstaat eine Umwandlung der zuziehenden Gesellschaft in sein nationales Recht vorsieht. Sieht dagegen das nationale Recht des Aufnahmemitgliedstaat...