Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Darlehen mit steigenden Zinssätzen
BFH nimmt Stellung zur Höhe des zu passivierenden Erfüllungsrückstands
Wegen der Verpflichtung, eine am Bilanzstichtag bestehende Darlehensverbindlichkeit in späteren Jahren höher zu verzinsen (Darlehen mit steigenden Zinssätzen), ist in der Bilanz grundsätzlich eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung wegen eines wirtschaftlichen Erfüllungsrückstands auszuweisen. Eine solche Zinsverbindlichkeit ist grundsätzlich abzuzinsen.
Sachverhalt
Der Revisionsentscheidung des I. Senats lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Ende 2007 gegründete Klägerin, eine zu einem US-Konzern gehörende GmbH, erwarb im Februar 2008 von der luxemburgischen A-S.A.R.L. 90 % der Anteile an der A-GmbH. Die Kaufpreisschuld der Klägerin wandelten die Vertragsparteien am in ein Darlehen mit einer Laufzeit bis zum um. Noch am selben Tag trat die A-S.A.R.L. als Darlehensgeberin ihren Darlehensrückzahlungsanspruch an eine weitere Konzerngesellschaft, die A-Inc. & Co. KG, ab.
Hinsichtlich der Verzinsung enthielt der Darlehensvertrag die Bestimmung, dass die Zinsen für den ausstehenden Kapitalbetrag ab dem vierten Jahr um festgelegte Erhöhungen ansteigen sollten. Die aufgelaufenen Zinsen waren jährlich am letzten Tag im Februar des jeweiligen Jahres zu zahlen, beginnend am .
Im Hinbl...