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Änderung des AGB-Rechts: Erforderliche Anpassung von Arbeitsverträgen
Insbesondere Ausschlussfristen sind betroffen
[i]infoCenter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ NWB EAAAB-03341 und „Arbeitsvertrag“ NWB HAAAB-03353 Der Gesetzgeber hat kürzlich eine Änderung des Rechts der AGB beschlossen. Diese hat für Arbeitgeber zur Folge, dass sie ihre Muster-Arbeitsverträge anpassen müssen, wenn sie andernfalls drohende wirtschaftliche Nachteile vermeiden wollen. Mit Wirkung zum hat der Gesetzgeber § 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Nach der bisherigen Fassung waren vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner an „eine strengere Form als die Schriftform“ banden. Seit dem sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die derartige Anzeigen oder Erklärungen an „eine strengere Form als die Textform“ binden. Diese gesetzliche Neuregelung wirkt sich maßgeblich auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen aus. Dies betrifft insbesondere die in Arbeitsverträgen gebräuchlichen Ausschlussfristen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage
[i]Standard-Arbeitsverträge unterliegen Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB)Gewöhnlich verwenden Arbeitgeber in der Praxis standardisierte Arbeitsvertragsmuster. Diese unterliegen der Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB), soweit sie nicht ausnahmsweise individuell zwischen den jeweiligen Arbeitsvertragsparteien ausgehandelt worden sind. Ar...