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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 118/15 EFG 2015 S. 1286 Nr. 15

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c

Erbschaftssteuerbefreiung für Familienheime

Leitsatz

  1. Die Gewährung der Steuerbefreiung wegen Erwerbs eines Familienheims greift ein, wenn die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist und die erworbene Wohnung den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellt.

  2. Die gelegentliche Nutzung zweier Räume stellt ebenso wie die unentgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken an Angehörige keine Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. der Norm dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 6 Nr. 26
DStRE 2016 S. 1173 Nr. 19
EFG 2015 S. 1286 Nr. 15
ErbBstg 2015 S. 248 Nr. 10
ErbStB 2015 S. 186 Nr. 7
NWB-EV 2015 S. 218 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2015 S. 2125
StBW 2015 S. 608 Nr. 16
Ubg 2016 S. 690 Nr. 11
BAAAE-91718

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 24.03.2015 - 1 K 118/15

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