Kein Kindergeld bei Bezug von Einkünften aus selbständige Arbeit?
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Liegt bei einer selbständigen Tätigkeit des Kindes (hier: als Kosmetikerin) kein Beschäftigungsverhältnis vor, so dass Kindergeld zu zahlen wäre? - Käme es darauf an, ob (positive) Einkünfte vorlägen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAE-72242