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Neue BGH-Rechtsprechung zur Existenzvernichtungshaftung
Gesellschafterhaftung bei der GmbH
[i]Werner, NWB 40/2007 S. 3547 und NWB 34/2009 S. 2667Mit zwei im Laufe diesen Jahres ergangenen Entscheidungen ( NWB ZAAAE-10842; NWB PAAAE-17691 hat der BGH erneut zur Konzeption der Existenzvernichtungshaftung Stellung bezogen. Der nachfolgende Beitrag will einen Überblick über die Existenzvernichtungshaftung geben und die beiden neuen BGH-Urteile in den Kontext der bisher ergangenen Rechtsprechung einordnen.
I. Entwicklung des Rechtsinstituts der Existenzvernichtungshaftung
[i]Entwicklung der Rechtsprechung Die Haftung der GmbH-Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft beschränkt sich auf das Stammkapital (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Um die Gläubiger der GmbH abzusichern, verlangt das Kapitalgesellschaftsrecht die effektive Aufbringung eines Minimalkapitals. Ferner darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden (§ 30 GmbHG). Bei Verstößen ist das Geleistete zurückzuerstatten (§ 31 GmbHG). Dieses Haftungssystem versagt jedoch, wenn die Bedeutung des entzogenen Vermögens für die Gesellschaft nicht in angemessener Weise in der Bilanz abgebildet wird, so dass sein Entzug keinen Verstoß gegen den Kapitalerhalt...