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LG Saarbrücken Urteil v. - 9 O 251/10

Gesetze: BGB § 249, BGB § 280, AO § 371 Abs. 1

Haftung des Steuerberaters: Anspruch auf Schadensersatz wegen unvollständiger Selbstanzeige

Leitsatz

Der Steuerberater schuldet seinem Mandanten Schadensersatz in Höhe der gegen ihn wegen Steuerhinterziehung verhängten Geldstrafe oder des entsprechenden Bußgelds, wenn er ihn von der Erstattung einer Selbstanzeige abgehalten hat oder es pflichtwidrig und schuldhaft unterlassen hat eine ordnungsgemäße Selbstanzeige zu fertigen, wenn eine ordnungsgemäße Selbstanzeige die Bestrafung verhindert hätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2013 S. 36 Nr. 2
PStR 2012 S. 84 Nr. 4
StBW 2012 S. 855 Nr. 18
BAAAE-13656

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LG Saarbrücken, Urteil v. 23.01.2012 - 9 O 251/10

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