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OFD Niedersachsen - S 2257a - 4 - St 236

Zusammenstellung der Vergütungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und des Niedersächsischen Landtags

1. Die Grundentschädigung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments betrug/beträgt in der Zeit vom


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12.875,00 DM mtl.
12.953,00 DM mtl.
13.200,00 DM mtl.
6.878,00 EUR mtl.
7.009,00 EUR mtl.
7.339,00 EUR mtl.
ab
 
7.668,00 EUR mtl.

Der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung vermindert sich in Ansehung der zu den Kosten in Pflegefällen gewährten Zuschüsse vom an um ein Dreihundertfünfundsechzigstel (§ 11 Abs. 3 AbgG/§ 9 EU-AbgG).

2. Die Grundentschädigung der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages betrug/beträgt in der Zeit vom


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9.970,00 DM mtl.
10.160,00 DM mtl.
10.340,00 DM mtl.
5.403,00 EUR mtl.
5.485,00 EUR mtl.
ab
 
5.595,00 EUR mtl.

An Abgeordnete, die nach § 13 Abs. 1 NAbgG Beitragszuschüsse zur Pflegeversicherung oder nach § 13 Abs. 2 NAbgG im Fall der Pflegebedürftigkeit Beihilfen erhalten, wird von der Grundentschädigung ein um ein Dreihundertfünfundsechzigstel verminderter Betrag ausgezahlt.

Die bisherige Anlage zum Karteiblatt § 22 EStG Nr. 8 (Kontrollnummer 2091) ist durch diese zu ersetzen.

OFD Niedersachsen v. - S 2257a - 4 - St 236

Fundstelle(n):
EStB 2010 S. 339 Nr. 9
BAAAD-42949