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BFH 27.03.2007 VIII R 10/06, StuB 16/2007 S. 629

Schuldzinsenabzug auf eine GmbH- Beteiligung im Jahr 2001

Im Jahr 2001 zur Finanzierung der Aufstockung einer GmbH-Beteiligung geleistete Schuldzinsen sind auch dann in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehbar, wenn die GmbH im Jahr 2001 keine offenen Gewinnausschüttungen vorgenommen hat. Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt insoweit nicht (Bezug: § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG).

Praxishinweise: Nach den Anwendungsregelungen des § 52 EStG (Abs. 4a Nr. 1 und Abs. 8a) ist § 3 Nr. 40 EStG erstmalig für offene Gewinnausschüttungen anzuwenden, die im Jahr 2002 zugeflossen sind. Der in § 3c Abs. 2 EStG geforderte wirtschaftliche Zusammenhang der Ausgaben bezieht sich deshalb erst auf Ausgaben, die im Jahr 2002 geleistet worden sind. Für das Jahr 2001 gilt aber, dass ein Zusammenhang mit „zukünftigen” dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einnah...

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