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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 K 305/05

Gesetze: FGO § 53, ZPO § 174 Abs. 2 S. 1

Übermittlung eines Gerichtsbescheides per Fax

Leitsatz

Die Zustellung eines Gerichtsbescheides kann auch im Wege der Telekopie (Fax) erfolgen (§ 53 Abs. 2 FGO i.V. mit § 174 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Eine solche Zustellung löst bereits den Fristenlauf aus. Durch die anschließende Übermittlung des Gerichtsbescheides auf dem Postwege wird die frühere Übermittlung per Fax nicht gegenstandslos.

Fundstelle(n):
BAAAC-14284

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG des Saarlandes, Beschluss v. 21.06.2006 - 1 K 305/05

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