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Neue Entwicklungen zur Wegzugsbesteuerung bei Wegzug in die Schweiz
I. Ausgangslage
Verzieht eine natürliche Person ins Ausland, wird hierdurch regelmäßig auch die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet. Hält die Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 EStG, gelten diese infolge des Wegzugs als veräußert und lösen damit eine Veräußerungsgewinnbesteuerung aus (sog. „Wegzugsbesteuerung“ nach § 6 AStG).
Der EuGH hat in der Vergangenheit den Wegzug natürlicher Personen anders behandelt als im betrieblichen Bereich. Insbesondere dem „Hughes de Lasteyrie du Saillant“ ist auf Basis eines Falls zum französischen Außensteuerrecht zu entnehmen, dass beim Wegzug natürlicher Personen in das europäische Ausland eine sofortige oder gestundete Besteuerung stiller Reserven in Beteiligungen nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Für den EuGH würde auch von einer Stundung eine abschreckende Wirkung ausgehen.