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Lohn und Gehalt | Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € für Arbeitnehmer bis Ende 2024
Mit [i]Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, BR-Drucks. 476/22dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde mit § 3 Nr. 11c EStG eine neue (temporäre) Steuerbefreiungsvorschrift zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in das EStG eingefügt: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck einen Betrag von bis zu 3.000 € steuerfrei zuwenden. Begünstigt sind sowohl Geld- als auch Sachzuwendungen. Nach der Gesetzesbegründung ist die Regelung vergleichbar mit der in § 3 Nr. 11a EStG zu den steuerfreien Corona-Prämien. Auch die Voraussetzungen sind vergleichbar. Daher können m. E. in Zweifelsfragen die zu § 3 Nr. 11a EStG getroffenen Regelungen entsprechend angewendet werden.
Es [i]Keine Freigrenze, sondern Freibetraghandelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze, so dass höhere Leistungen bis zu einem Betrag von 3.000 € ste...