Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Dokumentvorschau
            StuB Nr. 19 vom  Seite 785
Aktive Abgrenzung unwesentlicher Beträge
I. Sachverhalt
U hat zeitraumbezogene Vorauszahlungen für diverse Aufwendungen geleistet. Bei periodengerechter Zuordnung ergäben sich folgende aktive Abgrenzungsbeträge:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsschutzversicherung  | 140 €  | 
Werbung 1   | 400 €  | 
Werbung 2 und 3 (Summe)  | 260 €  | 
Kfz-Steuer 1   | 110 €  | 
Kfz-Steuer 2   | 115 €  | 
Kfz-Steuer 3 bis 8 (Summe)   | 290 €  | 
 Gesamt   |  1.315 €
			   | 
Wegen Unwesentlichkeit unterlässt U eine Abgrenzung.
II. Fragestellung
Ist der Verzicht auf eine Abgrenzung zulässig?