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Neues zu „eigenkapitalersetzenden“ Finanzierungshilfen des Gesellschafters nach § 17 EStG
Rechtsprechungsänderung zu den nachträglichen Anschaffungskosten, Vertrauensschutz
Der IX. Senat des BFH hat mit seinem zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom ergangenen Grundsatzurteil vom die Rechtsprechung zu den nachträglichen Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG maßgebend geändert und insoweit die Berücksichtigung von Finanzierungsmaßnahmen in Form von Darlehen und Bürgschaften eingeschränkt. Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft führen nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Der BFH gewährt jedoch Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung für alle Fälle, in denen der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung des Urteils am geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist. Der nachfolgende Beitrag stellt die neu ergangene Rechtsprechung des vor, die erstmals die steuerrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG auf die Ber...