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Vergütungsansprüche des Wirtschaftsprüfers für Steuerberatungsleistungen
Anmerkungen zum Urteil des LG Magdeburg vom 25. 9. 2012 - 11 O 1037/09
Wirtschaftsprüfer erbringen auch steuerberatende Leistungen. Ist der Wirtschaftsprüfer gleichzeitig Steuerberater, dann gilt für seine Abrechnung, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bzw. bis 2012 die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Für den „Voll-WP“ gilt diese Vergütungsverordnung nicht, auch nicht mittelbar als „übliche Vergütung“ i. S. von § 612 Abs. 2 BGB. Die Abrechnung einer reinen Stundenvergütung ist dann auch ohne eine dahingehende Vereinbarung möglich. Bei der Abrechnung einer Zeitvergütung treffen den Berater Nebenpflichten, deren Nichtbeachtung zu einer Kürzung der Vergütung führen kann.
LG Magdeburg, Urteil vom - 11 O 1037/09 NWB XAAAE-51250
Der „Voll-Wirtschaftsprüfer“, der nicht gleichzeitig Steuerberater ist, ist für die Abrechnung seiner Steuerberatungsleistungen nicht an die StBVV gebunden, sondern darf auch ohne ausdrückliche dahingehende Vereinbarung eine reine Zeitvergütung in Rechnung stellen.
Bei der Abrechnung einer zeitbezogenen Vergütung ist das Gebot des wirtschaftlichen Einsatzes der aufgewendeten Arbeitszeit zu beachten. Nur ein Aufwand, der erforderlich ist, ist a...