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Bauleistungen: 103 Beispiele – Übersicht
Bauleistungen müssen grundsätzlich
in irgendeiner Form substanzverändernd sein. Reparatur- und Wartungsarbeiten
sind nach Verwaltungsauffassung nur dann Bauleistungen, wenn das
(Netto-)Entgelt für den einzelnen Umsatz mehr als 500 € beträgt. Stets als
Bauleistungen sind die Arbeiten des Bauhauptgewerbes nach der
Baubetriebe-Verordnung anzusehen. In der Praxis kann für Bauleistungen, die bis
zum erbracht werden, häufig von der Vereinfachungsregelung des
Abschn. 13b.8
UStAE Gebrauch gemacht werden.
Welche Leistungen im Einzelnen als
Bauleistungen anzusehen sind, ergibt sich aus der nachfolgenden Auflistung:
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Leistungsbeschreibung | Bauleistung | Keine
Bauleistung | Bemerkung |
Abbruch von Bauwerken einschließlich Abtransport und
Deponierung | x | ||
Abdämmung (Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung) | x | ||
Abtransport von Erdaushub als selbständige
Hauptleistung | x | vgl. aber
Erdaushub | |
Analyse von Baustoffen | x | ||
Anlagenbau (Montagebänder, Montagelinien, Kran-,
Kiesförder-, Getränkeabfüllanlagen usw.) | x | nur bei erheblicher Substanzveränderung | |
Anzeigentafel (Flughafen, Bahnhof) | x | vgl. Lichtwerbeanlage in
Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 11 Satz 2
UStAE | |
Arbeitnehmerüberlassungen | x |