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StuB 17/2010 S. 684

Mithaftung des Steuerberaters für Geldstrafe des Mandanten bei Steuerdelikt ohne Vorsatz

Lassen sich hinsichtlich einer wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung des Mandanten verhängten Geldstrafe keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite treffen, kann der Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung dieses Mandanten gemacht hat, zum Ersatz des durch die verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschadens verpflichtet sein. Im Streitfall hatte der Berater daher Zweidrittel der verhängten Geldstrafe (rund 6.000 €) wegen falscher Deklaration des Privatanteils eines im Übrigen gewerblich genutzten Hauses im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu ersetzen. Diese Einstandspflicht besteht auch bei leichtfertigem Verhalten des steuerrechtlichen Laien. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung des Mandanten entsteht die Mithaftun...

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