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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 185/01 EFG 2007 S. 37 Nr. 1

Gesetze: EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 4, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2

Röntgenarztpraxis und Akupunkturtätigkeit als einheitlicher Betrieb

Leitsatz

Es liegt bei der Veräußerung einer Radiologiepraxis keine Teilbetriebsaufgabe vor, wenn zuvor schon ausgeübte, nicht mit einer gewissen organisatorischen Selbständigkeit ausgestattete Akupunkturbehandlungen durch den Arzt weiterbetrieben werden.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 37 Nr. 1
EStB 2007 S. 146 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2007 S. 322
AAAAC-19445

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 25.10.2006 - 1 K 185/01

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