Gewerbebetrieb; Pauschbetrag; Richtsatzsammlung; Unentgeltliche Wertabgabe
Rechtsfrage
Dürfen zusätzlich zu den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben für Nahrungsmittel und Getränke, welche in den für die Streitjahre jeweils gültigen amtlichen Richtsatzsammlungen für Sachentnahmen bzw. unentgeltliche Wertabgaben betreffend den Gewerbezweig Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) vorgesehen sind, weitere Hinzuschätzungen für Entnahmen von Nicht-Lebensmitteln, sog. "Non-Food-Artikel", vorgenommen werden?
Gesetze: AO § 146 Abs 1, AO § 162, GewStG § 7 S 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2022): ,F
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
DAAAJ-22400