Kein Sonderausgabenabzug
für im Inland gezahlte Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem
Arbeitslohn aus der Schweiz
Leitsatz
Die auf den schweizerischen - in Deutschland steuerfreien
- Lohnanteil entfallenden, an die Deutsche Rentenversicherung gezahlten
Altersvorsorgeaufwendungen sind in Deutschland nicht als Sonderausgaben
abzugsfähig, wenn der Kläger keine Beiträge an die schweizerische
Alters- und Hinterlassenenversicherung geleistet hat und der Beschäftigungsstaat
Schweiz im Quellensteuerabzugsverfahren bereits eine (pauschale)
steuermindernde Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen des
Klägers zugelassen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAJ-22170
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 02.08.2022 - 5 K 1463/14
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