Nacherhebung von Antidumpingzoll
und Drittlandszoll: Umgehung von Antidumpingzöllen durch Umladungen
in Malaysia (Port Klang)
Leitsatz
Zum Beweiswert von OLAF-Untersuchungen.
Auf Einfuhren von Glasfasergewebe mit Ursprung in der
Volksrepublik China, die zur Umgehung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll
über die malaysische Freizone Port Klang in die europäische Union
eingeführt wurden, kann Antidumpingzoll und nichtpräferenzieller
Drittlandszoll nachzuerheben sein.
Kein Verstoß gegen Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte
oder das Anhörungsrecht.
Keine Umkehr der Beweislast mangels Verstoß gegen Amtsermittlungspflicht.
Fundstelle(n): BAAAJ-22162
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 11.07.2022 - 4 K 103/16
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