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BFH Urteil v. - III R 107/76 BStBl 1978 II S. 294

Gesetze: BewG 1965 § 76 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1

Zur Frage, wann Einfamilienhausgrundstücke mit freistehender Schwimmhalle im Sachwertverfahren zu bewerten sind

Leitsatz

Gehört zu einem Einfamilienhaus eine freistehende Schwimmhalle, dann ist das Einfamilienhaus jedenfalls dann im Sachwertverfahren zu bewerten, wenn die Schwimmhalle in Zusammenwirken mit anderen Gestaltungsmerkmalen und Ausstattungsmerkmalen eine wesentliche Abweichung von den im Ertragswertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäusern (BewG § 76 Abs. 3 Nr. 1) begründet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 294
RAAAA-91314

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 10.02.1978 - III R 107/76

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