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BFH Urteil v. - VI R 246/74 BStBl 1977 II S. 834

Gesetze: EStG 1971 § 10 Abs. 1 Nr. 9

Führerscheinkosten sind grundsätzlich keine als Sonderausgaben abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung oder Weiterbildung

Leitsatz

Aufwendungen eines Schülers für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse III sind grundsätzlich nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG 1971 abziehbar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 834
PAAAA-91277

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 05.08.1977 - VI R 246/74

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