Steuerumgehung; Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei formaler Unterschreitung der Grenze für eine wesentliche Beteiligung
Leitsatz
Wird bei einer GmbH im Wege der Kapitalerhöhung ein neuer Gesellschafter aufgenommen und dient diese Kapitalerhöhung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nur dem Zweck, die Beteiligung der bisherigen Gesellschafter am Stammkapital der GmbH nominell auf 25 v.H. herabzusetzen, so liegt ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts vor, wenn nach Ablauf von fünf Jahren die Geschäftsanteile der bisherigen Gesellschafter an den neuen Gesellschafter veräußert werden und diese Veräußerung bereits bei der Kapitalerhöhung durch Begründung eines Optionsrechts und einer Erwerbspflicht eingeleitet wurde. Der Gewinn aus der Veräußerung unterliegt deshalb nach § 17 EStG der Einkommensteuer.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 754 WAAAA-91266
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