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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 929/19 Erb,AO

Gesetze: BewG § 14 Abs. 1 Satz 3; AO § 238 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1

Erbschaftsteuer; Kapitalwert eines Nießbrauchsrechts – Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes bei der Ermittlung des Vervielfältigers

Leitsatz

1. Der bei der der Ermittlung des Vervielfältigers zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG anzuwendende Zinssatz von 5,5 % genügte im Jahr 2016 den gleichheitsrechtlichen Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Eine etwaige Verfassungswidrigkeit dieses Zinssatzes könnte sich im Übrigen nach der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des BVerfG zu § 238 Abs. 1 Satz 1 AO allenfalls auf Besteuerungszeitpunkte nach dem auswirken.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 8 Nr. 11
JAAAJ-21371

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 23.02.2022 - 4 K 929/19 Erb,AO

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