Erbschaftsteuer; Kapitalwert eines Nießbrauchsrechts –
Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes bei der Ermittlung
des Vervielfältigers
Leitsatz
1. Der bei der der Ermittlung des Vervielfältigers zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts gemäß § 14 Abs.
1 Satz 3 BewG anzuwendende Zinssatz von 5,5 % genügte im Jahr 2016 den gleichheitsrechtlichen Anforderungen des Art. 3 Abs.
1 GG.
2. Eine etwaige Verfassungswidrigkeit dieses Zinssatzes könnte sich im Übrigen nach der insoweit übertragbaren Rechtsprechung
des BVerfG zu § 238 Abs. 1 Satz 1 AO allenfalls auf Besteuerungszeitpunkte nach dem auswirken.
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 8 Nr. 11 JAAAJ-21371
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 23.02.2022 - 4 K 929/19 Erb,AO
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