Stromsteuerbefreiung, Einsatz von Netzumwälzpumpen zu Kühlzwecken in einer KWK-Anlage, Betrieb als technisch unerlässliche
Voraussetzung für die Stromerzeugung, Aufteilung zwischen den Zwecken der Strom- und der Wärmeerzeugung nach dem anteiligen
Wirkungsgrad
Leitsatz
Der Stromverbrauch für die in einer KWK-Anlage eingesetzten elektrischen Netzumwälzpumpen, deren Betrieb einerseits, soweit
sie zu Kühlzwecken verwendet werden, eine technisch unerlässliche Voraussetzung für die Stromerzeugung ist, darüber hinaus
aber auch der Erzeugung des Wärmekreislaufs im Fernwärmenetz dient, unterfällt mit einem dem durchschnittlichen Wirkungsgrad
der Stromerzeugung entsprechenden Anteil an der nutzbaren Leistung der KWK-Anlage, der von dem auf die Wärmeerzeugung entfallenden
Wirkungsgrad abzugrenzen ist, der Stromsteuerbefreiung.
Fundstelle(n): CAAAJ-21369
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 29.06.2022 - 4 K 701/20 VSt
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