Ausschüttung auf im Privatvermögen gehaltene Beteiligung als Einnahme aus Kapitalvermögen auch bei Änderung des Gewinnverteilungsbeschlusses; Zufluß bei Rückforderungsanspruch der Gesellschaft
Leitsatz
1. Die Ausschüttung einer GmbH auf eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung ist oder bleibt bei dem Gesellschafter auch dann eine Einnahme aus Kapitalvermögen, wenn der Gewinnverteilungsbeschluß rückgängig gemacht werden kann oder aufgehoben wird.
2. Für den Zufluß der Ausschüttung nach Nr. 1 bei dem Gesellschafter ist es unerheblich, ob gleichzeitig mit der Ausschüttung oder später ein Rückforderungsanspruch der Gesellschaft entsteht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 545 HAAAA-91232