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NWB Nr. 35 vom

Die Bedeutung der Abmahnung im Arbeitsverhältnis

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Der Ausspruch einer Abmahnung durch einen Arbeitnehmer ist in der Praxis sehr selten. Die derzeitige Arbeitsmarktsituation eines sich noch weiter verschärfenden Fachkräftemangels eröffnet Arbeitnehmern auch im Tatsächlichen regelmäßig eine Vielzahl von Veränderungsmöglichkeiten. Für den Arbeitgeber liegen die Dinge hingegen anders und die Abmahnung eines Arbeitnehmers kann für ihn eine deutlich größere Rolle spielen.

Verhaltensbedingte Kündigung im Grundsatz nur nach Abmahnung

[i]Es müssen ggf. mehrere Abmahnungen ausgesprochen werdenStellt der Arbeitgeber einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen dessen arbeitsvertragliche Pflichten fest, ist eine sofortige Kündigung nur in sehr schweren Fällen möglich. Bei einem Pflichtenverstoß unterhalb dieser Schwelle kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Diese führt entweder zu einer Rückkehr des Arbeitnehmers zu einem vertragskonformen Verhalten oder dient der Vorbereitung der späteren verhaltensbedingten Kündigung, wenn der Arbeitnehmer wiederholt gegen seine Pflichten verstoßen sollte. Dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung muss regelmäßig mindestens eine Abmahnung vorausgehen.

Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnu...

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