Kein Abzug von hinterzogenen Steuern vor Aufdeckung der Steuerhinterziehung
Leitsatz
Schulden aus hinterzogenen Steuern können mangels wirtschaftlicher Belastung an Stichtagen vor Aufdeckung der Steuerhinterziehung nicht abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn bei dem Steuerschuldner wegen Unregelmäßigkeiten schon einmal eine Steuerfahndungsprüfung durchgeführt worden und damit zu rechnen ist, daß weitere steueraufsichtliche Maßnahmen erforderlich werden, die dazu führen könnten, daß die Hinterziehungen aufgedeckt werden.
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