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BFH Urteil v. - I R 218/74 BStBl 1976 II S. 621

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2GewStG § 2 Abs. 1GewStDV § 1 Abs. 1

Medizinischer Fußpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Leitsatz

Ein medizinischer Fußpfleger übt keinen dem Beruf des Heilpraktikers oder des Krankengymnasten ähnlichen Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 621
RAAAA-91152

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 07.07.1976 - I R 218/74

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