Gesetze: BerlinFG § 19 Abs. 1BewG 1965 § 68 Abs. 2 Nr. 2EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. u
Beheizbare Rasenfläche eines Installationsbetriebs als Betriebsvorrichtung; zur ausschließlichen Verwendung beweglicher Anlagegüter zur Forschung und Entwicklung
Leitsatz
1. Eine als Hofbefestigung dienende beheizbare Rasenfläche, die ein Installationsmeister auf seinem Grundstück errichtet, um das technische Verfahren zu verbessern und um sie seinen Kunden vorzuführen, stellt eine Betriebsvorrichtung zu seinem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausschließlich der Forschung und Entwicklung i.S. des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. u EStG dienen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 527 IAAAA-91142
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