Zur Frage des Finanzierungszusammenhangs bei Lieferantenschulden
Leitsatz
Erhält ein Gewerbetreibender von seinem Lieferanten für die Bezahlung des Kaufpreises einer jeden Warenlieferung ein längeres Zahlungsziel mit der Folge eingeräumt, daß ihm ständig ein erheblicher Betrag an Fremdmitteln zur Verfügung steht, so entstehen dadurch trotzdem keine Dauerschulden im Sinne der §§ 8 Nr. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG, wenn jedes einzelne Warengeschäft nachweisbar in der Weise für sich abgewickelt wird, daß der gestundete Kaufpreis jeweils nach Ablauf der vereinbarten Stundung bezahlt und damit auch die Kreditschuld getilgt wird (Anschluß an das , BFHE 88, 134, BStBl III 1967, 322).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 784 IAAAA-91087
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