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BFH Urteil v. - IV R 16/72 BStBl 1975 II S. 689

Gesetze: EStG § 7 Abs. 2 Satz 1

Heizanlage eines Fabrikgebäudes ist unselbständiger Gebäudebestandteil

Leitsatz

Zur Beheizung einer Fabrikhalle verwendete Lufterhitzer können nicht als "bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens" im Sinne des § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden, wenn sie lediglich Teile einer Gesamtanlage sind. Die gesamte Heizanlage gehört vielmehr zur Bewertungseinheit des Gebäudes und ist mit diesem zusammen abzuschreiben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 689
JAAAA-91078

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 20.03.1975 - IV R 16/72

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