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BFH Urteil v. - V R 35/74 BStBl 1975 II S. 593

Gesetze: UStG 1967 § 4 Nr. 11UStG 1967 § 12 Abs. 2 Nr. 5EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Zum Begriff des Versicherungsvertreters; ein Rechtsbeistand, der nur Gerichtsakten fotokopiert, übt keine freiberufliche Tätigkeit i. S. § 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG aus

Leitsatz

1. Zum Begriff des Versicherungsvertreters.

2. Ein Rechtsbeistand, dessen Tätigkeit sich auf das Fotokopieren von Gerichtsakten für Versicherungsgesellschaften beschränkt, übt keine Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufes im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 593
WAAAA-91065

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 24.04.1975 - V R 35/74

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