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Keine einschränkende Auslegung bei inländischen Immobilienkapitalgesellschaften
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass durch die unentgeltliche Anteilsübertragung auf den beschränkt Steuerpflichtigen das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste. Eine einengende Auslegung ist weder aus verfassungsrechtlicher Sicht noch nach EU-Recht geboten.
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Auch zur Wegzugsbesteuerung haben wir ein Urteil ausgewählt. – Der Bundesfinanzhof hat entschieden: § 6 AStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen auf im Ausland ansässige Steuerpflichtige das Recht Deutschlands zur Besteuerung der stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt sein müsste.
Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH, deren Vermögen überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen bestand. Zeitnah übertrug er auch Anteile a...