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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 18-21 | Gesetzesänderungen: Schneller Überblick zu allen Neuerungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2022

Wir informieren Sie kurz über diese Neuerungen: Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.347 €, Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 €, Vorziehen der Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. km) auf 38 Cent, Erhöhung des Kindergelds im Juli 2022 um einen einmaligen Kinderbonus von 100 €, Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale (EPP) i. H. von 300 € brutto.

Bevor wir uns gleich ausführlich dem Zinsanpassungsgesetz widmen, gehen wir zunächst einmal auf das Steuerentlastungsgesetz 2022 ein.

Der Grundfreibetrag für 2022 ist rückwirkend ab dem 1.1. diesen Jahres von zuvor 9.984 € um 363 € angehoben worden – auf 10.347 €. An dieser Stelle ist der Hinweis wichtig, dass – anders als normalerweise üblich – der Unterhaltshöchstbetrag nicht in gleicher Weise erhöht worden ist. Er beträgt also unverändert 9.984 €.

Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist rückwirkend zum erhöht worden. Um 200 € von bisher 1.000 € auf nunmehr 1.200 €. Davon profitieren natürlich nur diejenigen, die keine höheren Werbungskosten einzeln nachweisen können.

Was die Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer angeht, war bish...

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