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OLG Hamm Beschluss v. - 8 U 23/22

Gesetze: ZPO § 130a; 130d

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Berufung kann seit dem grds. nicht wirksam durch ein Faxschreiben eingelegt werden. Eine Ausnahme nach § 130d S. 2 ZPO liegt nicht vor, wenn ein nach § 130a ZPO zugelassener Übermittlungsweg noch nicht in Betrieb genommen oder eingerichtet wurde.

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 33
NJW-RR 2022 S. 1360 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2022 S. 2257
QAAAJ-19287

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OLG Hamm, Beschluss v. 04.04.2022 - 8 U 23/22

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