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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 744/20

Gesetze: SGB VI § 43; SGB VI § 58

Leitsatz

Leitsatz:

Versicherte, die in Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie nicht in der GKV oder in der GKV nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert waren, können in dieser Zeit keine Anrechnungszeiten erwerben (§ 58 Abs 3 SGB VI). Diese Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind auch keine Verlängerungstatbestände gemäß § 43 Abs 4 Nr 3 SGB VI.

Fundstelle(n):
JAAAJ-19272

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.06.2022 - L 11 R 744/20

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