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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 730/20

Gesetze: BEEG § 2b

Leitsatz

Leitsatz:

Wird erst mehrere Wochen nach der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein erhöhtes Risiko für eine Schwangerschaft festgestellt und hatte sich die Betroffene nicht um eine Anschlussbeschäftigung bemüht, ist Ursache für den Verlust von Einkommen das Ende der Beschäftigung und nicht eine (möglicherweise) schwangerschaftsbedingte Erkrankung. Die Zeit der Erkrankung muss in einem solchen Fall nicht gemäß § 2b Abs 1 Satz 1 Nr 3 BEEG bei der Bildung des Bemessungszeitraums unberücksichtigt bleiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 2509 Nr. 48
OAAAJ-19266

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.01.2022 - L 11 EG 730/20

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