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BFH Urteil v. - III R 4/73 BStBl 1975 II S. 374

Gesetze: BewG 1965 § 11 Abs. 2 Satz 2

Zur Frage, wann Anteile an einer GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung gewähren; Mitberücksichtigung von Anteilen des Ehegatten

Leitsatz

1. Der Senat hält daran fest, daß für die Entscheidung, ob ein Anteil an einer GmbH keinen Einfluß auf die Geschäftsführung gewährt, die Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend sind (BFHE 93, 243), Sind an einer GmbH zehn Gesellschafter beteiligt und halten drei Gesellschafter Stammanteile zwischen 18 und 22 v.H. des Stammkapitals, die übrigen Gesellschafter dagegen nur von weniger als 10 v.H., so sind die Anteile zwischen 18 und 22 v.H. nicht ohne Einfluß auf die Geschäftsführung, obwohl sie keine Sperrminorität vermitteln.

2. Zur Frage der Zusammenrechnung von Anteilen, die Ehegatten halten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 374
AAAAA-91029

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BFH, Urteil v. 24.01.1975 - III R 4/73

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