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FG Köln Urteil v. - 3 K 1835/20

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9

Sonderausgaben

Schulgeldkosten für eine Internationale Schule in der Demokratischen Volksrepublik Laos als SA

Leitsatz

1) Schulgeldkosten für eine Internationale Schule in der Demokratischen Volksrepublik Laos, bei der es sich nicht um eine Deutsche Schule im Ausland i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 4 EStG handelt, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.

2) Eine extensive Rechtsfortbildung über den Wortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG hinaus kommt nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
IAAAJ-19187

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 27.01.2022 - 3 K 1835/20

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