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Nachweis der betrieblichen Nutzung des Pkw für Zwecke des § 7g EStG
§ 7g EStG regelt die steuerliche Begünstigung der Investitionstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial. Hierfür ist neben anderen Voraussetzungen eine betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts von mindestens 90 % erforderlich. Ohne gesetzliche Normierung zwang die Verwaltungspraxis die Steuerpflichtigen bisher, die fast ausschließliche betriebliche Nutzung des Pkw durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachzuweisen. Der BFH hat jetzt in seinem Urteil v. - VIII R 24/19 ( NWB WAAAI-62730) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger das Verhältnis der betrieblichen zur außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen kann. Dagegen ist ein Nachweis durch die alleinige Anwendung der 1 %-Methode ohne andere Beweismittel ausgeschlossen.
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Betriebliche Nutzung
[i]Zeitliche und sachliche Voraussetzungen der betrieblichen NutzungDie Wirtschaftsgüter, für die der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, müssen ausschließlich oder fast ausschließl...