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Veröffentlichung der Taxonomien 6.6
Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.6) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht (, NWB UAAAJ-17002).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Taxonomien sind grds. für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024). Sie gelten entsprechend für die in Rz. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 verwendet werden.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2022 und für Echtfälle ab Ma...